Negative und unrichtige Bewertungen löschen lassen

 

Es ist Ihr gutes Recht, darauf zu bestehen, dass unrichtige Bewertungen gelöscht werden. Unrichtige Bewertungen stellen einen Eingriff in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und müssen von Ihnen nicht geduldet werden.

Es passiert leider immer wieder, dass Bewertungen, die nicht auf einer echten Geschäftserfahrung beruhen oder mit denen unzutreffende Tatsachen behauptet werden, von den Plattformen nicht gelöscht werden. In einem solchen Fall benötigen Sie gerichtliche Hilfe, um Ihren Löschungsanspruch durchzusetzen, im Zweifel auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.

Wir kennen uns mit der gerichtlichen Geltendmachung aus und sorgen dafür, dass die Plattformen zur Löschung verurteilt werden. Wir haben bundesweite Erfahrung mit den jeweils zuständigen Gerichten, den regional unterschiedlichen Dringlichkeitsfristen und der bei den angerufenen Gerichten vorherrschenden Rechtsprechung

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